Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 29. Dezember 2023 (BAnz AT 29.12.2023 B1) ist zum 1. Januar 2024 das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten.
Es setzt klare Schwerpunkte für den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Reduktion fossiler Brennstoffe.
Wichtige Ziele des GEG:
· Abkehr von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien
· Vor Einbau einer neuen Heizungsanlage (fest, flüssig, gasförmig) ist eine verpflichtende fachkundige Beratung nach § 71 Abs. 11 GEG durchzuführen
· Im Mittelpunkt stehen CO₂-Bepreisung, Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz
· Das BMWK und BMWSB haben die Beratungspflicht als Pflichtinformation im Gesetz verankert
· Der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima (ZVSHK) stellt hierzu ein offizielles Beratungsprotokoll als Nachweis zur Verfügung
Fördermöglichkeiten:
· Bis zu 70 % Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien beim Austausch alter Heizsysteme
· Förderfähig sind u. a. Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Hybridlösungen
Hinweis: Stand 29. Februar 2024 – alle Angaben ohne Gewähr