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Förderungen sinnvoll nutzenFörderungenFördern

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Förderungen

Neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 15.08.2022

Bis zu 35% Förderung auf Biomassekessel.
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Neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung Zuschuss

Effiziente Gebäude (BEG) ab 15.08.2022
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Wie erreiche ich den maximalen Fördersatz?


25 % 

Alte Heizung raus, Biomassekessel rein
Ersetzen Sie Ihre alte Öl-, Gas*-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung mit einer neuen, besonders staubarmen Biomasseheizung (Hackgut, Stückholz oder Pellets) unter 2,5mg/m3 Staub.


35 %  

Alte Heizung raus, Biomassekessel mit Solaranlage rein.

Ersetzen Sie Ihre alte Öl-, Gas*-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung mit einer neuen, besonders staubarmen Biomasseheizung (Hackgut, Stückholz oder Pellets) unter 2,5mg/m3 und binden Sie zusätzlich eine thermische Solaranlage ein.

Heizungs-Tausch-Bonus bei Austausch einer Öl-, *Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung

Innovationsbonus für emissionsarme Holzheizung mit weniger als 2,5 mg/Nm3 Staub.
Informationen und die Liste der Biomasseanlagen für den Innovationsbonus unter www.bafa.de

Neubau(BEG WG / NWG):

Eine Heizanlage im Neubau wird nur mehr im Zuge der Förderung von Effizienzhäusern und Effizienzgebäuden unterstützt.

Weitere Infos:
• Pufferspeicher mit mind. 55 Liter/kW (Stückholz) bzw. 30 Liter/kW (Hackgut/Pellets)
• Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
• Erfassung der erzeugten Wärmemenge
• Förderung bei der Austauschpflicht lt. §10 ENEV
• Höchstgrenze für förderfähige Kosten:
– bei Wohngebäuden 60.000 Euro pro Wohneinheit
– bei Nichtwohngebäuden 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche (NGF), max. jedoch 5 Mio. Euro
• Die Einbindung einer Brauchwasserwärmepumpe fällt nicht unter EE-Hybrid

*Mindestalter der bestehenden Gasheizung 20 Jahre.
Nähere Informationen unter www.bafa.de/ -> Energie -> Bundesförderung für effiziente Gebäude